Was tun wir

Wir wollen

 

durch eine neue Form der Nachbarschaftshilfe Menschen beistehen und sie in Kontakt
miteinander bringen. Hilfe auf Gegenseitigkeit leisten nach dem Motto


Mitglieder helfen Mitgliedern.


Wo leisten wir Hilfe?      

In Flammersfeld und den umliegenden Gemeinden


Wer leistet Hilfe?


Alle Mitglieder, die bereit und fähig sind, Hilfe zu geben 


Was tun wir?


Wir helfen z.B.: beim Einkauf oder gelegentlichen Tätigkeiten im Haushalt. 
Wir begleiten zu Behörden oder zu Ärzten. 
Wir organisieren Ausflüge und Veranstaltungen.
Wir führen individuelle Fahrten durch.
Wir machen Besuche.
Wir erledigen kleinere Reparaturen, leichte Gartenarbeiten usw.
Wir pflegen und fördern die Geselligkeit.
Wir tun noch manches mehr.


Was ist Hilfe auf Gegenseitigkeit?


Für erbrachte Leistungen werden dem Helfer/Innen Zeitpunkte gutgeschrieben, die bei
Eigenbedarf eingelöst werden können. 


Der Helfer/Innen erhält Kostenersatz für Fahrtkosten in Höhe von 0,35 € pro km bei
eigenem PKW-Einsatz. Für erbrachte Hilfeleistungen wird eine
Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 2,00 € für die erste Stunde und 1,00 € für jede
weitere angefangene Stunde erhoben. Der Kilometerpreis beträgt 0,30 € . Bei Einsatz
eines privaten PKW ́s wird dem Helfer ein Fahrkostenersatz von 0,35 € erstattet. Den
Differenzbetrag von 0,05 € übernimmt der Verein.


Organisatorische Hinweise


Die Bürozeiten des Vereins sind werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Anrufe außerhalb dieser
Zeiten werden nur in Notfällen entgegengenommen. Benötigte Hilfen sind rechtzeitig anzumelden,
damit genügend Zeit verbleibt, um ehrenamtliche Helfer/Innen zu kontaktieren. Ein Anspruch auf
jederzeitige Hilfe besteht nicht.


Jeder Ehrenamtliche hat das Recht, ohne Angabe von Gründen eine Hilfegewährung abzulehnen.
Nicht angemeldete Hilfeleistungen werden nicht abgerechnet. Dies geschieht u.a. aus
versicherungsrechtlichen Gründen. Jedem ist natürlich unbenommen, Nachbarn ohne
Einschaltung des Vereins um Hilfe zu bitten. Für diese Hilfen besteht dann allerdings kein
Versicherungsschutz durch den Verein.


Für gemeinsame Unternehmungen, die eine Anmeldung voraussetzen, hat eine rechtzeitige
Mitteilung an den Verein zu erfolgen. Im Vorfeld ist immer einiges zu organisieren, was nur schwer
gelingt, wenn Anmeldungen kurz vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.


Pressemeldungen

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